1.6.7.2. Abwasserbeseitigung, Entwässerung
Das auf privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist in die Regenrückhaltebecken einzuleiten, nach Möglichkeit zu versickern und gedrosselt in die bestehenden Leitungstrassen für Regen- und Schmutzwasserableitung einzuleiten. Die bestehenden Leitungstrassen verlaufen im Osten sowie im Süden des Planungsgebiets. Die in Richtung Süden leicht abfallende Lage des Grundstücks begünstigt eine Einleitung in das im Süden befindliche Regenrückhaltebecken.
Bei der Versickerung von Niederschlagswasser sind die Vorschriften der Niederschlagswas-serfreistellungsverordnung (NWFreiV) und technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Grundwasser (TRENGW) zu beachten. Bei der Beseitigung von anfallendem Niederschlagswasser sind die aktuell geltenden Regel-werke (insbesondere DWA A 102, DWA A 138 und DWA M 153) zu beachten.
Oberflächenwasser darf der Erlanger Straße (ST 2259) nicht zugeführt werden. Die Wirksamkeit der Straßenentwässerung darf nicht beeinträchtigt werden.
Stellplätze auf den Grundstücken sind versickerungsfähig (z.B. als Rasengittersteine, Schotterrasen, Drainpflaster oder Pflaster mit breiten Rasenfugen) auszubilden.