Aufstellung des Bebauungsplanes Hochstein Süd, Sondergebiet Wasserhaus in Hammelburg

Hammelburg

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 38 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Hammelburg Stadtkämmerei

Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes HA-bpl-22 „Hochstein-Süd, Sondergebiet Wasserhaus“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg im Parallelverfahren zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg beschlossen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

In der Sitzung des Stadtrates vom 04.02.2026 wurde der ausgearbeitete Planvorentwurf in der Fassung vom 04.02.2026 anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Planungsziel ist es, innerhalb des am südöstlichen Stadtrand liegenden Entwicklungsgebietes „Hochstein Süd“, ein Angebot zur Ansiedlung oder Expansion von Gewerbeunternehmen zur Verfügung zu stellen und die städtebauliche Entwicklung zu fördern.

Da es sich bei dem Planareal um einen Außenbereich handelt und sich die Planung nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hammelburg entwickelt, ist zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und als rechtssicherer städtebaulicher Rahmen für eine künftige Bebauung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB sowie die Änderung des städtischen Flächennutzungsplanes erforderlich (Parallelverfahren).

Der bauleitplanerische Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen auszugleichen.

Allgemeines Planungsziel ist die Ausweisung von Sonstigem Sondergebiet für großflächige Handels- und Dienstleistungsbetriebe, beschränktem Gewerbegebiet sowie einer Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke, inklusive der hierfür erforderlichen Verkehrs-, Versorgungs-, Grün- sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen. Bei dem an der Kissinger Straße gelegenen Vorhabengebiet handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke sowie das Bestandsareal „Wasserhaus“. Westlich verfügt die Stadt Hammelburg über die rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Hochstein Süd, Schulcampus“ und „Hochstein Süd, BA III, Mischgebiet“. Aufgrund der hängigen Topografie sowie der Lage im Wirkbereich des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Fränkischen Saale, soll die Sondergebietsfläche um bis zu ca. 5 m Höhe aufgefüllt werden, um eine wirtschaftliche und praktikable Nutzung zu ermöglichen. Die straßenbauliche Erschließung sowie Ver- und Entsorgung des Plangebietes, ist über die aktuell entstehenden Erschließungsanlagen des Bebauungsplanes für den Schulcampus sowie die Neuerrichtung einer Linksabbiegespur (für SO-Gebiet) auf der Kissinger Straße vorgesehen.

Stadt Hammelburg

Fachbereich 4 - Planen und Bauen

Am Marktplatz 1, 97762 Hammelburg

E-Mail: bauen@hammelburg.de

Homepage: www.hammelburg.de

Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes HA-bpl-22 „Hochstein-Süd, Sondergebiet Wasserhaus“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg im Parallelverfahren zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg beschlossen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

In der Sitzung des Stadtrates vom 04.02.2026 wurde der ausgearbeitete Planvorentwurf in der Fassung vom 04.02.2026 anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Planungsziel ist es, innerhalb des am südöstlichen Stadtrand liegenden Entwicklungsgebietes „Hochstein Süd“, ein Angebot zur Ansiedlung oder Expansion von Gewerbeunternehmen zur Verfügung zu stellen und die städtebauliche Entwicklung zu fördern.

Da es sich bei dem Planareal um einen Außenbereich handelt und sich die Planung nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hammelburg entwickelt, ist zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und als rechtssicherer städtebaulicher Rahmen für eine künftige Bebauung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB sowie die Änderung des städtischen Flächennutzungsplanes erforderlich (Parallelverfahren).

Der bauleitplanerische Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen auszugleichen.

Allgemeines Planungsziel ist die Ausweisung von Sonstigem Sondergebiet für großflächige Handels- und Dienstleistungsbetriebe, beschränktem Gewerbegebiet sowie einer Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke, inklusive der hierfür erforderlichen Verkehrs-, Versorgungs-, Grün- sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen. Bei dem an der Kissinger Straße gelegenen Vorhabengebiet handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke sowie das Bestandsareal „Wasserhaus“. Westlich verfügt die Stadt Hammelburg über die rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Hochstein Süd, Schulcampus“ und „Hochstein Süd, BA III, Mischgebiet“. Aufgrund der hängigen Topografie sowie der Lage im Wirkbereich des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Fränkischen Saale, soll die Sondergebietsfläche um bis zu ca. 5 m Höhe aufgefüllt werden, um eine wirtschaftliche und praktikable Nutzung zu ermöglichen. Die straßenbauliche Erschließung sowie Ver- und Entsorgung des Plangebietes, ist über die aktuell entstehenden Erschließungsanlagen des Bebauungsplanes für den Schulcampus sowie die Neuerrichtung einer Linksabbiegespur (für SO-Gebiet) auf der Kissinger Straße vorgesehen.

Stadt Hammelburg

Fachbereich 4 - Planen und Bauen

Am Marktplatz 1, 97762 Hammelburg

E-Mail: bauen@hammelburg.de

Homepage: www.hammelburg.de

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