40. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Kulmbach: „Melkendorf – zwischen Bahntrasse und Melkendorfer Straße“
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 7 Tage –durchführende Organisation
Stadt KulmbachAnlass des Verfahrens ist der geplante Ersatzneubau mit Erweiterung des bestehenden Umspannwerks. Dieser befindet sich im Plangebiet der Melkendorfer Straße zwischen der Kernstadt Kulmbach und dem Ortsteil Melkendorf. Das Plangebiet befindet sich vollständig im bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Ein qualifizierter, rechtswirksamer Bebauungsplan besteht nicht.
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Kulmbach (FNP) stellt für dieses Gebiet gewerbliche Bauflächen sowie in Randbereichen jeweils nördlich und südlich Grünflächen und Flächen für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Umspannwerk, dar. Auf Grundlage der veränderten Bestandssituation vor Ort soll nun eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den in Rede stehenden Teilbereich vorgenommen werden, um die vor Ort veränderte Situation der Bodennutzung abzubilden.
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40. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Kulmbach: „Melkendorf – zwischen Bahntrasse und Melkendorfer Straße“: Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Kulmbach hat am 29.01.2026 die Aufstellung sowie die frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB für die 40. Änderung des Flächennutzungsplans „Melkendorf – zwischen Bahntrasse und Melkendorfer Straße“ beschlossen.
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