Bebauungsplan Treuchtlingen Nr. 52 ''Sondergebiet – Freizeit im Heumöderntal''
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Stadt TreuchtlingenDas Heumöderntal ist spätestens seit der Eröffnung des Mountainbike Trailparks im Jahr 2019 ein touristischer Anziehungspunkt mit einer Wirkung weit über das Stadtgebiet von Treuchtlingen hinaus.
Nachdem mangels regelmäßigen Schnees im Winter sowohl der Skilift als auch die Loipe im Tal nichtmehr zuverlässig genutzt werden konnten, wurde als Alternative bereits vor ca. 14 Jahren die Nutzungder vorhandenen Einrichtungen für Mountainbikefahrer umgestellt. Seit 2024 betreibt die HeumödernliftGbR einen neuen Schlepplift, der in der Wintersaison von Skifahrern und in der Sommersaison vonMountainbikefahrern genutzt werden kann. Im Bereich der Talstation befinden sich ein Fahrradverleihsowie eine Gastronomie mit Beherbergung des HeumödernTrails e.V. Der Verein kümmert sich ebenfalls um die Mountainbiketrails und das sonstige Wegenetz.
In Kooperation mit der örtlichen Trailbau-Agentur RideTime Concepts ist eine Erweiterung des Trailparks um zusätzliche Abfahrten im Geltungsbereich vorgesehen. Ebenso soll den Gästen zukünftig die Möglichkeit einer Übernachtung auf einem Wohnmobilstellplatz mit Sanitärgebäude ermöglicht werden, der im Talbereich errichtet werden soll. Ein zusätzliches Übungsgelände für Schulungen der MTB & E-MTB Fahrtechnikschule HappyTrails soll das Angebot ebenfalls erweitern.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen somit die bisherigen Nutzungen im Zusammenhang mit dem Trailpark in ein städtebauliches Gesamtkonzept überführt werden, zukünftige Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen langfristig natur- und landschaftsverträglich gesteuert und planungsrechtlich eindeutig geregelt werden.
Stadt Treuchtlingen
Bauverwaltung
Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen
Telefon: +49 (0)9142 9600 - 404
Telefax: +49 (0)9142 9600 - 54
E-Mail: stadtbauamt@treuchtlingen.de
Homepage: www.treuchltingen.de
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans TR Nr. 52 "Sondergebiet Freizeit im Heumöderntal";
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit)