5. Änd. d. BP "Heidingsfeld Süd" mit VEP "Wohnen am Gewächshaus" - Heidingsfeld 04.5
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans "Heidingsfeld Süd" als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnen am Gewächshaus" - Heidingsfeld 04.5 gem. § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans "Heidingsfeld Süd" als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnen am Gewächshaus" - Heidingsfeld 04.5 gem. § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan), für die Grundstücke Fl.Nr. 898/5, 898/6 und 898/1 (Teilfl.), Nähe Seilerstraße (Gemarkung Heidingsfeld), gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans "Heidingsfeld Süd" als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnen am Gewächshaus" - Heidingsfeld 04.5 gem. § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), im Maßstab 1:1000 mit den Einzelbestimmungen und der Begründung, in der Fassung vom 26.03.2026, mit Gutachten sowie der Inhalt der gegenständlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom 06.05.2026 mit 12.06.2026 im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich wird der gegenständliche Bebauungsplan im Rathaus bei der Stadt Würzburg, Fachabteilung Bauleitplanung, Beim Grafeneckart 1, 3. Stock, vor den Zimmern Nr. 29 a/b/c zur allgemeinen Einsichtnahme während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Diese sind: Montag und Mittwoch von 08:30 bis 13:00 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten kann (bei Bedarf) eine Einsichtnahme nach vorheriger Vereinbarung unter der Tel. Nr. 0931/37-2885 (Frau Schmidt-Raps) erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Würzburg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Bebauungsplans "Heidingsfeld Süd" als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnen am Gewächshaus" - Heidingsfeld 04.5 gem. § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nicht von Bedeutung ist.