Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenzentrum Chieming"

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 den Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Seniorenzentrum Chieming" für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 99 und 656 der Gemarkung Chieming gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Planentwurf wurde ausgearbeitet von der Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein.  Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan und die umweltbezogenen Informationen werden im Internet unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ und im DiPlanPortal unter https://portal.stage.diplanung.de/

vom 21. Juni bis einschließlich 25. Juli 2025

veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Tiere und Pflanzen, Mensch, Klima und Luft, Wasser, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter

  • Geotechnisches Baugrundgutachten vom 13.05.2025

  • Schalltechnische Untersuchung vom 12.01.2024 mit Ergänzung vom 07.04.2025

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 07.11.2017 mit Prüfung der Aktualität vom 21.09.2023

  • Hydrotechnisches Gutachten vom 12.03.2024 mit Fortschreibung vom 09.09.2024

  • Zusammenfassung der umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

    • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht vom 20.01.2025 und Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 13.12.2024 zum Schutzgut Mensch

    • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 13.11.2024 zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

    • Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein vom 12.12.2024 und Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde vom 18.12.2024 zu den Schutzgütern Boden, Tiere, Pflanzen und Mensch

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden

  2. Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über das DiPlanPortal unter https://portal.stage.diplanung.de/ übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per Email an gemeinde@chieming.de möglich, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden

  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang), während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung (543.44 KB pdf)