2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Industriepark Inntal"

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses sowie wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriepark Inntal“ nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann, gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Töging a.Inn hat in der Sitzung am 26. März 2026 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriepark Inntal“ beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Töging a.Inn hat in der Sitzung am 26. März 2026 den Entwurf des Bebauungsplanes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriepark Inntal“ in der Fassung vom 04. März 2026 gebilligt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird im Norden von der Innstraße, im Osten von der Innstraße und dem Anwesen Söderbergstraße 76a, im Süden von der Söderbergstraße, dem Anwesen Söderbergstraße 22 (GBS Schlosserei & Stahlbau GmbH) und dem Anwesen Innstraße 76 (BBTec GmbH & Co. KG) und im Westen vom Anwesen Söderbergstraße 9 (Betriebsgelände der Speira Recycling Services Germany GmbH) begrenzt. Im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich das Anwesen Söderbergstraße 24.

Durch die Änderung wird der Geltungsbereich des Urbebauungsplanes Nr. 24 nicht erweitert. Der Urbebauungsplan setzt in dessen nördlichen Geltungsbereich vier zu pflanzende Bäume (Acer Platanoides, Spitzahorn als H 16/18) fest. Diese vier zu pflanzenden Bäume wurden tatsächlich nie gepflanzt bzw. sind zumindest heute nicht mehr vorhanden. Die Festsetzung der vier zu pflanzenden Bäume entfällt durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes. Stattdessen sollen dort überbaubare Grundstücksflächen mittels Baugrenzen festgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen des Urbebauungsplanes werden durch die 2. Änderung somit nach Norden hin erweitert.

Der Bebauungsplan setzt ein Industriegebiet nach § 9 BauNVO fest. Auch der Urbebauungsplan setzt ein Industriegebiet nach § 9 BauNVO fest. Im Änderungsbereich sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke unzulässig. Nach § 1 Abs. 9 BauNVO sind Vorhaben, auf die immissionsschutzrechtlich die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Störfall- Verordnung - 12. BImSchV) Anwendung findet, ebenso unzulässig.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung in der Fassung von jeweils dem 04. März 2026 (Unterlagen) sind in der Zeit (Veröffentlichungsfrist) von Dienstag, den 12. Mai 2026 bis zum Mittwoch, den 27. Mai 2026 (jeweils einschließlich) im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Töging a.Inn https://www.toeging.de/ unter der Rubrik -> Aus dem Rathaus -> Bauleitplanverfahren bzw. der Adresse https://www.toeging.de/aus-dem-rathaus/bauleitplanverfahren.htm einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an bauamt@toeging.de oder über DiPlan Beteiligung https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/toeging-bp-024-002 übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden; in Textform an Stadt Töging a. Inn, Bauamt, Hauptstraße 26, 84513 Töging a. Inn oder während der Dienststunden (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) zur Niederschrift.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen liegen auch in Papierform im Rathaus der Stadt Töging a.Inn, Anschrift: Hauptstraße 26, 84513 Töging a.Inn, im Untergeschoss im Bauamt, Zimmer U 19, während der o. g. Veröffentlichungsfrist während der Dienststunden (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Bei Eintritt durch den Haupteingang (über den Rathausvorplatz von der Hauptstraße kommend) ist im Erdgeschoss ein Aufzug zu finden, mit dem barrierefrei in das Untergeschoss gelangt werden kann.

Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin für die Einsichtnahme außerhalb der Dienststunden mit dem zuständigen Mitarbeiter des Bauamtes, Herrn Hackenberg, Tel.: 08631 9004-42, E-Mail: hackenberg@toeging.de zu vereinbaren.

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Stadtrat hat beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen (§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Stattdessen wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt unter
https://www.toeging.de/aus-dem-rathaus/bauleitplanverfahren.htm.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch zugänglich über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern DiPlan Beteiligung https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/toeging-bp-024-002

Bekanntmachung Änderungsbeschluss und Unterrichtung (2449.61 KB pdf)