Einbeziehungssatzung "Thananger Ost"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 39 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Hunderdorf -Photovoltaikanlagen-Die Gemeinde Hunderdorf beabsichtigt den Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung von einer derzeitigen Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Osten von Thananger in der Gemeinde Hunderdorf. Die Flurnummer 366, Gmkg. Hunderdorf mit einer Flächengröße von ca. 1.350 m² soll für ein geplantes Einfamilienhaus einbezogen werden, wovon innerhalb der Baugrenze max. ca. 380 m² für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Die Zufahrt erfolgt über eine Teilfläche der Fl. Nr. 366/1, Gmkg. Hunderdorf.
Hans Pollmann, TelNr.: 09422 8570-10, Mail: hans.pollmann@hunderdorf.de
Lisa Macht, TelNr.: 09422 8570-41, Mail: lisa.macht@hunderdorf.de
Bekanntmachung
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Öffentlichkeitsbeteiligung
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