Einbeziehungssatzung "Thananger Ost"
Bekanntmachung
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemeinde Hunderdorf; die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Thananger Ost“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24.09.2026 den von der Heigl Landschaftsarchitektur Stadtplanung, Bogen, erstellten Entwurf der Einbeziehungssatzung „Thananger Ost“ in der Fassung vom 24.09.2026 gebilligt.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Thananger Ost“ für das Gebiet der Flurnummer 366, Gemarkung Hunderdorf (im östlichen Teil des Ortsteils Thananger) wird im Internet unter https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/thananger-ost vom 19.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026 veröffentlicht. Auf dem abgebildeten Lageplan ist der räumliche Umgriff rot gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil der Bekanntmachung
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurde folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit vorgehalten: Auslegung der Unterlagen im Rathaus Hunderdorf, Zimmer 4, Anschrift: Sollacher Str. 4, 94336 Hunderdorf, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Mittwoch: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch (Plattform DiPlanung oder bauleitplanung@hunderdorf.de) und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Hunderdorf, Sollacher Str. 4, 94336 Hunderdorf oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Fläche und Boden: Umfang Flächenversiegelung; keine Altlasten bekannt; Ausführungen zur Bodenbeschaffenheit
Landschaftsbild: unmittelbare Nähe zu Grünlandflächen und Wohnbebauung
Tiere und Pflanzen: keine ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, geschützte Naturdenkmale; Ausführungen zu Biotopen; Artenschutz: Tiergruppenbezogene Potenzialabschätzung (Fledermäuse, Säugetiere ohne Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien/Zauneidechsen, Tagfalter, Nachtfalter, Lurche, Amphibien, Schnecken und Muscheln)
Wasser: weder festgesetztes noch vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet; wassersensibler Bereich; außerhalb Hochwassergefahrenflächen
Luft und Klima: Ausführungen zu Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete
Kulturgüter: kein Bodendenkmal und kein Baudenkmal im Geltungsbereich; in der Nähe befindliche Bodendenkmäler und Baudenkmäler
Arten und Lebensräume: Naturraum „Falkensteiner Vorwald“; Flächen mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft; keine geschützten Flächen
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.