35. Änderung des Bebauungsplanes "Siegsdorf-West"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 58 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Siegsdorf für alle UmsätzeAufgrund des dringenden Wohnraumbedarfes beabsichtigt die Gemeinde einen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Siegsdorf-West" großflächig zu ändern um eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke und damit eine Innenentwicklung zu ermöglichen. Der derzeit rechtsgültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1963 mit den bisher erfolgten Änderungen weist eine Fläche von ca. 41,5 ha auf und sieht größtenteils sehr eng gefasste Baugrenzen vor, die kaum bauliche Erweiterungen zulassen. Teile des bestehenden Bebauungsplanes bieten allerdings aufgrund ihrer Topografie kaum bauliche Verdichtungsmöglichkeiten oder wurden bereits durch Planänderungen entsprechend angepasst, sodass dort kein weiterer Planungsbedarf besteht. Daher werden auf Grundlage einer detaillierten Bestandsaufnahme nur jene Bereiche in die Änderungsplanung aufgenommen, in denen eine Nachverdichtung sinnvoll realisierbar ist. Das festgesetzte Änderungsgebiet umfasst somit einen Teilbereich von rund 20,4 ha.
Für diesen Bereich werden alle rechtsverbindlichen Änderungen des Bebauungsplans „Siegsdorf-West“ im Rahmen der 35. Änderung aufgegriffen und ersetzt.
Gemeinde Siegsdorf
Rathausplatz 1
83313 Siegsdorf
Veronika Lintner
Dipl. Ing. (Arch.), MA
Bauleitplanung / Abteilung Planen und Bauen
Telefon +49-8662-4987-73
E-Mail bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de
Internet www.rathaus-siegsdorf.de