Nr. 3/2024 "Ortskern Jedesheim"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 37 Tage –durchführende Organisation
Stadt IllertissenDas Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3/2024 „Ortskern Jedesheim“ umfasst ca. 8,5 ha und befindet sich im zentralen Bereich des Stadtteils Jedesheim zwischen der Straße „am Anger“ im Westen, mit Abstand, parallel zur Straße „Hinter den Gärten“ im Norden und der „Kirchenstraße“ im Süden. Das Gebiet Plangebiet ist aktuell bebaut und weist einen dörflichen Charakter auf.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3/2024 "Ortskern Jedesheim" ist es, einerseits eine sich bereits abzeichnende Entwicklung von einem landwirtschaftlich geprägten Dorf zu einem, dem Wohnen dienenden Vorort zu gewährleisten und andererseits den dörflichen Charakter des Stadtteils zu bewahren. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt dieses Bebauungsplanes nicht ausschließlich auf der städtebaulichen Ordnung, sondern formuliert ebenso gestalterische Vorgaben.
Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen
Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de
Bekanntmachung zur Auslegung
Bekanntmachung zur Veröffentlichung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB