Nr. 3/2024 "Ortskern Jedesheim"

Illertissen

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Illertissen

Das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3/2024 „Ortskern Jedesheim“ umfasst ca. 8,5 ha und befindet sich im zentralen Bereich des Stadtteils Jedesheim zwischen der Straße „am Anger“ im Westen, mit Abstand, parallel zur Straße „Hinter den Gärten“ im Norden und der „Kirchenstraße“ im Süden. Das Gebiet Plangebiet ist aktuell bebaut und weist einen dörflichen Charakter auf.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3/2024 "Ortskern Jedesheim" ist es, einerseits eine sich bereits abzeichnende Entwicklung von einem landwirtschaftlich geprägten Dorf zu einem, dem Wohnen dienenden Vorort zu gewährleisten und andererseits den dörflichen Charakter des Stadtteils zu bewahren. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt dieses Bebauungsplanes nicht ausschließlich auf der städtebaulichen Ordnung, sondern formuliert ebenso gestalterische Vorgaben.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3/2024 „Ortskern Jedesheim“ umfasst ca. 8,5 ha und befindet sich im zentralen Bereich des Stadtteils Jedesheim zwischen der Straße „am Anger“ im Westen, mit Abstand, parallel zur Straße „Hinter den Gärten“ im Norden und der „Kirchenstraße“ im Süden. Das Gebiet Plangebiet ist aktuell bebaut und weist einen dörflichen Charakter auf.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3/2024 "Ortskern Jedesheim" ist es, einerseits eine sich bereits abzeichnende Entwicklung von einem landwirtschaftlich geprägten Dorf zu einem, dem Wohnen dienenden Vorort zu gewährleisten und andererseits den dörflichen Charakter des Stadtteils zu bewahren. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt dieses Bebauungsplanes nicht ausschließlich auf der städtebaulichen Ordnung, sondern formuliert ebenso gestalterische Vorgaben.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB