Nr. 3/2024 "Ortskern Jedesheim"

Illertissen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Illertissen

Das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3/2024 „Ortskern Jedesheim“ umfasst ca. 8,5 ha und befindet sich im zentralen Bereich des Stadtteils Jedesheim zwischen der Straße „am Anger“ im Westen, mit Abstand, parallel zur Straße „Hinter den Gärten“ im Norden und der „Kirchenstraße“ im Süden. Das Gebiet Plangebiet ist aktuell bebaut und weist einen dörflichen Charakter auf.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3/2024 "Ortskern Jedesheim" ist es, einerseits eine sich bereits abzeichnende Entwicklung von einem landwirtschaftlich geprägten Dorf zu einem, dem Wohnen dienenden Vorort zu gewährleisten und andererseits den dörflichen Charakter des Stadtteils zu bewahren. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt dieses Bebauungsplanes nicht ausschließlich auf der städtebaulichen Ordnung, sondern formuliert ebenso gestalterische Vorgaben.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3/2024 „Ortskern Jedesheim“ umfasst ca. 8,5 ha und befindet sich im zentralen Bereich des Stadtteils Jedesheim zwischen der Straße „am Anger“ im Westen, mit Abstand, parallel zur Straße „Hinter den Gärten“ im Norden und der „Kirchenstraße“ im Süden. Das Gebiet Plangebiet ist aktuell bebaut und weist einen dörflichen Charakter auf.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3/2024 "Ortskern Jedesheim" ist es, einerseits eine sich bereits abzeichnende Entwicklung von einem landwirtschaftlich geprägten Dorf zu einem, dem Wohnen dienenden Vorort zu gewährleisten und andererseits den dörflichen Charakter des Stadtteils zu bewahren. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt dieses Bebauungsplanes nicht ausschließlich auf der städtebaulichen Ordnung, sondern formuliert ebenso gestalterische Vorgaben.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: