Beteiligungsverfahren - Aufstellung des Bebauungsplanes "Molberting-Süd-Ost"

Siegsdorf

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 38 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Siegsdorf für alle Umsätze

Ziel der Planung ist eine strukturierte Weiterentwicklung des Ortsteiles „Molberting" mit Wohnbauflächen (WA), um den Bedarf an Wohnraum in Siegsdorf zu decken.

Gemeinde Siegsdorf

Rathausplatz 1

83313 Siegsdorf

Luisa Marchfelder

M.Sc. Städtebau, B.Eng. Freiraumplanung

Stadtplanerin / Planen und Bauen

Telefon +49-8662-4987-59

E-Mail bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de

Internet www.rathaus-siegsdorf.de

Bekanntmachung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Siegsdorf hat in seiner Sitzung am 15.09.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan „Molberting-Süd-Ost“ in der Fassung vom 07.09.2026 nebst Begründung vom 28.07.2026 und Umweltbericht vom 15.07.2026 gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Das Verfahren wird nun mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und der Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 28. September 2026 bis einschließlich 30. Oktober 2026 im Internet veröffentlicht

Ziel der Planung ist eine strukturierte Weiterentwicklung des Ortsteiles „Molberting" mit Wohnbauflächen (WA), um den Bedarf an Wohnraum in Siegsdorf zu decken.

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Bekanntmachung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Siegsdorf hat in seiner Sitzung am 15.09.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan „Molberting-Süd-Ost“ in der Fassung vom 07.09.2026 nebst Begründung vom 28.07.2026 und Umweltbericht vom 15.07.2026 gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Das Verfahren wird nun mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und der Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 28. September 2026 bis einschließlich 30. Oktober 2026 im Internet veröffentlicht

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