Nr. 5/2025 "Illerleite Mitte"

Illertissen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Illertissen

Das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 5/2025 umfasst ca. 123.970 m² und befindet sich zwischen dem Kneippweg bzw. der Friedhofstraße im Westen, der Vöhlinstraße im Süden und der Sauerbruchstraße im Norden. Der Geltungsbereich schließt im Osten eine Waldfläche oberhalb des Weihers bzw. des Haldenweges mit ein. Das Gebiet ist in weiten Teilen durch Wohnnutzung geprägt. Der Bebauungsplan Nr. 5/2025 setzt ein Wohngebiet und zwei Mischgebiete fest. 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 5/2025 ist es, bestehende städtebauliche- und Siedlungsstrukturen zu sichern und insbesondere im Bereich der Vöhlinstraße neu zu definieren. Für dieses Gebiet wird eine Funktion als innerstädtischer Eingang angestrebt, sodass hier eine langfristige bauliche Neuordnung ermöglicht werden soll. Diese Intention wird vor allem im Gesamtkontext des innerstädtischen Sanierungsgebietes verfolgt, welches unter anderem das nahegelegene Rathausareal sowie den benachbarten Schlossberg umfasst. Diese momentan in einer Revitalisierung befindlichen Bausteine des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) sollen in ihrer öffentlichen Erlebbarkeit gestärkt werden. Zusätzlich wird angestrebt, die öffentlichen Flächen des Bebauungsplanes Nr. 5/2025 stärker innerhalb der Innenstadt als Naherholungsmöglichkeiten zu aktivieren, wozu die Wegebeziehung zwischen Illerleite bzw. Vöhlinstraße und „Am Weiher“ gestärkt werden soll.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 5/2025 umfasst ca. 123.970 m² und befindet sich zwischen dem Kneippweg bzw. der Friedhofstraße im Westen, der Vöhlinstraße im Süden und der Sauerbruchstraße im Norden. Der Geltungsbereich schließt im Osten eine Waldfläche oberhalb des Weihers bzw. des Haldenweges mit ein. Das Gebiet ist in weiten Teilen durch Wohnnutzung geprägt. Der Bebauungsplan Nr. 5/2025 setzt ein Wohngebiet und zwei Mischgebiete fest. 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 5/2025 ist es, bestehende städtebauliche- und Siedlungsstrukturen zu sichern und insbesondere im Bereich der Vöhlinstraße neu zu definieren. Für dieses Gebiet wird eine Funktion als innerstädtischer Eingang angestrebt, sodass hier eine langfristige bauliche Neuordnung ermöglicht werden soll. Diese Intention wird vor allem im Gesamtkontext des innerstädtischen Sanierungsgebietes verfolgt, welches unter anderem das nahegelegene Rathausareal sowie den benachbarten Schlossberg umfasst. Diese momentan in einer Revitalisierung befindlichen Bausteine des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) sollen in ihrer öffentlichen Erlebbarkeit gestärkt werden. Zusätzlich wird angestrebt, die öffentlichen Flächen des Bebauungsplanes Nr. 5/2025 stärker innerhalb der Innenstadt als Naherholungsmöglichkeiten zu aktivieren, wozu die Wegebeziehung zwischen Illerleite bzw. Vöhlinstraße und „Am Weiher“ gestärkt werden soll.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

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