Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

1.3. Planungserfordernis

Für das Plangebiet liegt weitestgehend kein Bebauungsplan vor. Lediglich für einen kleinen Teilbereich besteht eine Überlappung mit dem Bebauungsplan Nr. XVII „Thermalbad Fürth“ (siehe Kapitel 3.2). Das Plangebiet ist daher bauplanungsrechtlich überwiegend als Außenbereich zu bewerten, für das geplante Vorhaben besteht kein Baurecht. Zur Umsetzung des Planungskonzeptes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

1.4. Planungsalternativen

Alternativen zur Planung bestünden in einer Sanierung des bestehenden Hallenbads sowie in einem alternativen Standort des Neubaus.

Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, beispielsweise Schulklassen, hat sich in der Vergangenheit deutlich erhöht, sodass die Kapazitäten des aktuellen Hallenbads nicht mehr ausreichen. Eine reine Sanierung wäre daher nicht ausreichend groß genug, um die Anzahl an Nutzern aufnehmen zu können. Bei einer Sanierung würde das Schul-/Vereinsschwimmen in Fürth für mindestens zwei Jahre entfallen müssen. Eine Erweiterung des Bestandsbades im notwendigen Ausmaß ist auf dem vorhandenen Gelände nur schwer möglich, da ein Anbau in das Landschaftsschutzgebiet, die Sandachse, Rettungswege und Feuerwehrzufahrten eingreifen würde. Zudem müssten die dabei entfallenden Parkplätze an anderer Stelle ausgeglichen werden, was wiederum nur durch Versiegelung weiterer Flächen auf dem Sommerbadgelände möglich wäre. Die für die Energiewende / Wärmewende zwingend notwendige neue Heizzentrale mit Wärmespeicher würde den Bau eines neuen Technikgebäudes auf dem Grundstück erfordern. Der Gesamteingriff wäre dadurch nicht wesentlich geringer als die Dimension des Hallenbadneubaus. Hinzu kämen deutlich höheren Investitionskosten und geringere Fördermöglichkeit dieser Variante, welche bereits in den Voruntersuchungen und Variantenprüfungen der Machbarkeitsstudie als undurchführbar dargestellt wurde.

Bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung wird die Fläche im Flächennutzungsplan der Stadt Fürth als Sondergebiet für Thermalbäder bzw. Hallenbäder dargestellt. Eine Alternativenprüfung, die andere Standorte ermittelt und bewertet erübrigt sich daher. Dennoch werden im folgenden allgemeine Argumente für den vorgesehenen Standort bzw. gegen andere Standorte aufgeführt.

Um die Flächennutzung zu minimieren, Investitions- und Unterhaltskosten zu reduzieren (Synergien zu nutzen) sowie die Attraktivität durch ein vielseitiges und ganzjährig nutzbares Angebot zu steigern, empfiehlt es sich, mehrere Einrichtungen – wie Sommerbad, Thermalbad und Hallenbad – zusammenzulegen.

Ebenfalls für eine Angliederung an den bestehenden Standort spricht das städtebauliche Umfeld. Das Bauvorhabenfügt sich an der entsprechenden Stelle durch den Bestandsbau des Fürther Mare in das Umfeld der Bebauung ein. Die Integration des Bauvolumens anderer Stelle könnte ggf. schwerfallen.

Der Standort ist zentral gelegen und gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden, was die Erreichbarkeit für Besucher sowie für die umliegenden Schulen deutlich verbessert.

Da die infra fürth Eigentümerin der angrenzenden Fläche ist und dort bereits Kenntnisse über die Gegebenheiten (wie Entwässerung und Bodenverhältnisse) vorliegen, können bei der Umsetzung auf diesem Grundstück erhebliche Zeit- und Kosteneinsparungen erzielt werden.

Aufgrund der genannten Aspekte erscheint ein alternativer Standort an anderer Stelle im Stadtgebiet sowie eine Sanierung, auch mit Anbau, nicht als zielführend.

2. Bestandsbeschreibung

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