Gewerbegebiet Sylbach Teil 2 1. Änderung
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Stadt Haßfurt z.H. KämmereiDer Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sylbach Teil 2“ beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sylbach Teil 2“ mit Begründung jeweils i. d. F. vom 23.04.2026, der Umweltbericht i. d. F. vom 16.04.2026 und der schalltechnischen Untersuchung der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH i. d. F. vom 08.04.2026, Bericht-Nr. 24-14574-b01, wurden in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 28.04.2026 beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren im Sinne des Baugesetzbuches aufgestellt.
Inhalt der geplanten Änderung des Bebauungsplanes sind:
· die Änderung der Baugrenze
· die Festlegung der gewerblichen Bauflächen
· die Festlegung der Grün- und Ausgleichsflächen
· die Anpassung und Festlegung der Einfahrtsbereiche sowie die Festlegung der Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt
Die Stadt Haßfurt verfolgt das Ziel, das etwa 2,98 ha große Gewerbegebiet am nordöstlichen Ortsrand von Sylbach an die vorhandene Bebauung und die tatsächliche Nutzung anzupassen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird schließlich die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, um die Verträglichkeit zwischen der bestehenden Nutzung des Gewerbegebietes und der umliegenden Bebauung sicherzustellen.
Laura Schenk
Bauverwaltung
Stadt Haßfurt
Hauptstraße 5
97437 Haßfurt
Tel.: 09521/688-139
Fax: 09521/688-281
E-Mail: laura.schenk@hassfurt.de
Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde am 04.05.2026 gestartet und endet am 12.06.2026.