ANLASS ZUR ÄNDERUNG – PLANUNGSZIELE
Das Gebiet zwischen Bucher Hauptstraße, Am Wegfeld, Wehrenreuthweg und der Bebauung am Seeweg soll nach Aufgabe der Nutzung des Hefewerks als Gesamtquartier entwickelt werden. Hierbei soll ein Quartier mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen, Gewerbe, Schulstandort mit integriertem Hort, Grünflächen und Wald entwickelt werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4675 „Buch Süd“ erforderlich, der gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem wirksamen FNP entwickelt sein muss. Der FNP stellt für den zu entwickelnden Bereich gegenwärtig zu ca. je einem Drittel gewerbliche Baufläche, landwirtschaftliche Fläche sowie Sonderbaufläche mit Schwerpunkt Freiflächennutzung (Garten- und Landschaftsbau) dar. Dies entspricht nicht der geplanten Nutzung, sodass der FNP im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern ist. Die 21. Änderung des FNP wurde mit einem etwas größeren Änderungsbereich mit Beschluss des Stadtrats vom 24.05.2017 eingeleitet. Am 17.07.2024 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Vorentwurfs beschlossen. Der Umgriff des Vorentwurfs der 21. Änderung des FNP beschränkte sich bereits bei diesem Verfahrensschritt auf den zu ändernden Flächenumgriff.
Der nun vorliegende Entwurf der 21. Änderung weist nun nochmals einen in Teilabschnitten einen leicht veränderten Änderungsbereichsumgriff auf.
Ziel der Planung ist die Änderung der Darstellung vorrangig in gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen, Flächen für Wald, Grünflächen sowie Fläche für Gemeinbedarf. Die jeweiligen Flächenanteile werden in der Flächenbilanz unter I.6.3 angegeben.