Außenbereichssatzung "Steinbach-Kohlpoint" - AUFHEBUNG

Perach

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 41 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Perach

Vollzug des BauGB

AUFHEBUNG der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ samt all seiner Änderungen

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gemeinderat Perach hat am 08.07.2026 die Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ beschlossen. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ samt Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen wurde vom Landschaftsarchitekturbüro Florian Breinl, Industriestraße 1, 94419 Reisbach/Obermünchsdorf ausgearbeitet. Die vorliegende Entwurfsfassung vom 08.07.2026 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.07.2026 gebilligt.

Ich darf Sie bitten zu dieser Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich

25. August 2026

Stellung zu nehmen. Hierfür ist ein entsprechendes Formblatt beigefügt.

Ist bis zu diesem Termin keine Äußerung eingegangen, so setze ich Ihre uneingeschränkte Zustimmung voraus.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB werden Sie hiermit auch davon verständigt, dass der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichsatzung „Steinbach-Kohlpoint“ samt Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen in der Zeit vom 23. Juli 2026 bis einschließlich 25. August 2026 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Reischach, Öttinger Straße 1, 84571 Reischach, EG - Raum 17 und in der Gemeindekanzlei Perach, Kirchgasse 8, 84567 Perach öffentlich ausliegt.

Die Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB und der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichsatzung „Steinbach-Kohlpoint“ samt Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Perach https://www.perach.de/amtliche-bekanntmachungen/ und https://www.perach.de/offene-verfahren/ eingestellt und können dort eingesehen werden.

Die Erstellung eines Umweltberichts sind aufgrund der Durchführung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und der Tatsache, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, nicht erforderlich. Für das Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 UVPG. Durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a sowie von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind nach § 3 Abs. 2 Satz 2, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 abgesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Eder

1. Bürgermeister

Bauamt der VG Reischach

Ansprechpartner: Angelika Nischler

Tel.  08670 9886 – 31

Fax   08670 9886 – 60

E-Mail: bauamt@reischach.de

E-Mail: nischler@reischach.de

Öffentliche Bekanntmachung

Bild zur Aufhebung der Außenbereichssatzung "Steinbach-Kohlpoint"

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Perach hat am 08.07.2026 die Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ beschlossen. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ samt Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen wurde vom Landschaftsarchitekturbüro Florian Breinl, Industriestraße 1, 94419 Reisbach/Obermünchsdorf ausgearbeitet. Die vorliegende Entwurfsfassung vom 08.07.2026 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.07.2026 gebilligt.

Einsichtnahme und Auslegung:

Der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ mit Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen wird in der Zeit vom

Donnerstag, den 23. Juli 2026 bis einschließlich Dienstag, den 25. August 2026

und im Internet auf der Website der Gemeinde Perach veröffentlicht und ist abrufbar unter https://www.perach.de/amtliche-bekanntmachungen/ undhttps://www.perach.de/offene-verfahren/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienstzeiten im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Reischach, Rathaus Reischach, Zimmer-Nr. 17, EG, Öttinger Straße 1, 84571 Reischach und in der Gemeindekanzlei Perach, Kirchgasse 8, 84567 Perach zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während dieser Frist können von jedermann (schriftlich – auch per Mail an bauamt@reischach.de oder zur Niederschrift) Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Außenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

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Datenschutzrechtliche Informationspflicht

Datenschutzrechtliche Informationspflicht siehe PDF.

Vollzug des BauGB

AUFHEBUNG der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ samt all seiner Änderungen

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gemeinderat Perach hat am 08.07.2026 die Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ beschlossen. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ samt Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen wurde vom Landschaftsarchitekturbüro Florian Breinl, Industriestraße 1, 94419 Reisbach/Obermünchsdorf ausgearbeitet. Die vorliegende Entwurfsfassung vom 08.07.2026 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.07.2026 gebilligt.

Ich darf Sie bitten zu dieser Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich

25. August 2026

Stellung zu nehmen. Hierfür ist ein entsprechendes Formblatt beigefügt.

Ist bis zu diesem Termin keine Äußerung eingegangen, so setze ich Ihre uneingeschränkte Zustimmung voraus.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB werden Sie hiermit auch davon verständigt, dass der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichsatzung „Steinbach-Kohlpoint“ samt Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen in der Zeit vom 23. Juli 2026 bis einschließlich 25. August 2026 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Reischach, Öttinger Straße 1, 84571 Reischach, EG - Raum 17 und in der Gemeindekanzlei Perach, Kirchgasse 8, 84567 Perach öffentlich ausliegt.

Die Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB und der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichsatzung „Steinbach-Kohlpoint“ samt Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Perach https://www.perach.de/amtliche-bekanntmachungen/ und https://www.perach.de/offene-verfahren/ eingestellt und können dort eingesehen werden.

Die Erstellung eines Umweltberichts sind aufgrund der Durchführung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und der Tatsache, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, nicht erforderlich. Für das Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 UVPG. Durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a sowie von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind nach § 3 Abs. 2 Satz 2, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 abgesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Eder

1. Bürgermeister

Bauamt der VG Reischach

Ansprechpartner: Angelika Nischler

Tel.  08670 9886 – 31

Fax   08670 9886 – 60

E-Mail: bauamt@reischach.de

E-Mail: nischler@reischach.de

Öffentliche Bekanntmachung

Bild zur Aufhebung der Außenbereichssatzung "Steinbach-Kohlpoint"

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Perach hat am 08.07.2026 die Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ beschlossen. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ samt Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen wurde vom Landschaftsarchitekturbüro Florian Breinl, Industriestraße 1, 94419 Reisbach/Obermünchsdorf ausgearbeitet. Die vorliegende Entwurfsfassung vom 08.07.2026 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.07.2026 gebilligt.

Einsichtnahme und Auslegung:

Der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ mit Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen wird in der Zeit vom

Donnerstag, den 23. Juli 2026 bis einschließlich Dienstag, den 25. August 2026

und im Internet auf der Website der Gemeinde Perach veröffentlicht und ist abrufbar unter https://www.perach.de/amtliche-bekanntmachungen/ undhttps://www.perach.de/offene-verfahren/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienstzeiten im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Reischach, Rathaus Reischach, Zimmer-Nr. 17, EG, Öttinger Straße 1, 84571 Reischach und in der Gemeindekanzlei Perach, Kirchgasse 8, 84567 Perach zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während dieser Frist können von jedermann (schriftlich – auch per Mail an bauamt@reischach.de oder zur Niederschrift) Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Außenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

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