Außenbereichssatzung "Steinbach-Kohlpoint" - AUFHEBUNG

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Perach hat am 08.07.2026 die Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ beschlossen. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ samt Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen wurde vom Landschaftsarchitekturbüro Florian Breinl, Industriestraße 1, 94419 Reisbach/Obermünchsdorf ausgearbeitet. Die vorliegende Entwurfsfassung vom 08.07.2026 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.07.2026 gebilligt.

Einsichtnahme und Auslegung:

Der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ mit Begründung inkl. der umweltrelevanten Auswirkungen wird in der Zeit vom

Donnerstag, den 23. Juli 2026 bis einschließlich Dienstag, den 25. August 2026

und im Internet auf der Website der Gemeinde Perach veröffentlicht und ist abrufbar unter https://www.perach.de/amtliche-bekanntmachungen/ und https://www.perach.de/offene-verfahren/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienstzeiten im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Reischach, Rathaus Reischach, Zimmer-Nr. 17, EG, Öttinger Straße 1, 84571 Reischach und in der Gemeindekanzlei Perach, Kirchgasse 8, 84567 Perach zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während dieser Frist können von jedermann (schriftlich – auch per Mail an bauamt@reischach.de oder zur Niederschrift) Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Außenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Erläuterung zur Aufhebung der Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“

Da hier ein „im Zusammenhang bebauter Ortsteil“ besteht, soll eine Innenbereichssatzung für den vorliegenden Geltungsbereich im Sinne des § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 (sog. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung) aufgestellt werden und dafür die rechtsgültige Außenbereichsatzung aufgehoben werden.

Die vorliegende Aufhebung dient vorbereitend der Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Steinbach-Kohlpoint“. Damit keine Unklarheiten bei der Anwendung bzw. Gültigkeit der Satzungen besteht wird die Außenbereichssatzung „Steinbach-Kohlpoint“ inkl. seiner 2.Änderungen vollständig aufgehoben.

Hinweis: Die Durchführung des Verfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung und von der Ausfertigung eines Umweltberichts abgesehen.

Bekanntmachung - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB (349.5 KB pdf)