Vohburg_09186158_BP_007_6Ae_VO_Hartacker- Frühlings- Bahnhofstr.
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 38 Tage –durchführende Organisation
Stadt Vohburg Betriebe gewerbl. ArtAnlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung bislang unbebauter Grundstücke innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Grundlage für die geplante Entwicklung bildet ein der Stadt vorliegendes Strukturkonzept, dass die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern vorsieht. Da die vorgesehene Bebauung mit den derzeit geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht vereinbar ist, bedarf es einer Änderung des Bebauungsplanes.
Mit der vorliegenden Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Nachverdichtung und eine zeitgemäße Wohnbauentwicklung geschaffen werden. Aufgrund der integrierten innerörtlichen Lage des Plangebiets sowie der bereits vorhandenen verkehrlichen Infrastruktur entspricht die beabsichtigte Entwicklung den Grundsätzen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung.
Stadt Vohburg
Karin Kis - Leitung Bauamt
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Julian Streese - Mitarbeiter Bauamt
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