Aufstellung des Bebauungs-und Grünordnungsplans "Wohnen und Einkaufen Wunsiedler Straße"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 37 Tage –durchführende Organisation
Stadt Weißenstadt FreizeitberiebeDer Stadtrat der Stadt Bad Weißenstadt hat in der öffentlichen Sitzung am 10.07.2025 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Wohnen und Einkaufen Wunsiedler Straße“ gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen.
Innerhalb des Geltungsbereiches soll eine Wohnanlage mit Mehrgeschosswohnungsbau und Flächen für die Nahversorgung entstehen. Stellplätze sind entsprechend der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung im Bauantrags- bzw. Freistellungsverfahren nachzuweisen.
Die Fläche wird als allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO sowie als Sonstiges Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe (SO) gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen.
Im geltenden Flächennutzungsplan ist das Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Stadt Bad Weißenstadt, Bauamt
Kirchplatz 1, 95163 Bad Weißenstadt
Ansprechpartner:
Steffen Langer 09253/950-32 steffen.langer@weissenstadt.de
Horst Wildenauer 09253/950-33 horst.wildenauer@weissenstadt.de
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Stadt Bad Weißenstadt für den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Wohnen und Einkaufen Wunsiedler Straße“
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