Erneute Auslegung Begründung
Erneute Auslegung Begründung
Der Stadtrat der Stadt Bad Weißenstadt hat in der öffentlichen Sitzung am 10.07.2025 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Wohnen und Einkaufen Wunsiedler Straße“ gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen.
Innerhalb des Geltungsbereiches soll eine Wohnanlage mit Mehrgeschosswohnungsbau und Flächen für die Nahversorgung entstehen. Stellplätze sind entsprechend der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung im Bauantrags- bzw. Freistellungsverfahren nachzuweisen.
Die Fläche wird als allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO sowie als Sonstiges Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe (SO) gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen.
Im geltenden Flächennutzungsplan ist das Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Stadt Bad Weißenstadt, Bauamt
Kirchplatz 1, 95163 Bad Weißenstadt
Ansprechpartner:
Steffen Langer 09253/950-32 steffen.langer@weissenstadt.de
Horst Wildenauer 09253/950-33 horst.wildenauer@weissenstadt.de
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