Aufstellung des Bebauungs-und Grünordnungsplans "Wohnen und Einkaufen Wunsiedler Straße"
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Stadt Bad Weißenstadt für den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Wohnen und Einkaufen Wunsiedler Straße“
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 10.07.2025 den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans gebilligt.
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans für das Gebiet Flurnummern 837/2, 837/19, 837/32, 837/33, 3532, 3532/13, 3532/14 und 3533, Gemarkung Weißenstadt und die Begründung können auf der Homepage der Kommune unter
https://www.weissenstadt.de/buerger/bauen-wohnen/
in der Zeit vom 05.09.2025 bis zum 10.10.2025
eingesehen werden.
Die Stadt Bad Weißenstadt bietet ergänzend die Veröffentlichung der Unterlagen auf der DiPlanungs-Plattform des Freistaats Bayern an. Somit besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen für dieses Bauleitplanverfahren direkt digital über das DiPlanungs-Portal einzureichen. Der Link zum Portal lautet:
https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/f146991f-9a9a-4693-a9c6-5d3407c69405
Darüber hinaus liegen die in §3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen im Rathaus, Anschrift: Kirchplatz 1, 95163 Bad Weißenstadt , während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus und sind auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Die diesem Bebauungsplan zugrunde liegenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen) können ebenfalls bei der plangebenden Stadt zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (per Mail an bauleitplanung@neidl.de oder auf der DiPlanungs-Plattform), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus),
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde/Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB wird von der Umweltprüfung nach §2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach §2a sowie von der Angabe nach §3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die vorgenannte Bauleitplanung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel zu dieser öffentlichen Auslegung am Verfahren beteiligt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (855.01 KB pdf)