51. Änderung des Bebauungsplanes "Egerer"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Chieming für alle UmsätzeIm Ortsteil Egerer der Gemeinde Chieming ist entlang der Poststraße die Erweiterung des Siedlungsbereiches zur Wohnraumgewinnung geplant. 2020 wurde zu diesem Zweck ein städtebauliches Konzept erstellt, das auf dem Grundstück mit der Flur Nr. 955 drei Baufelder mit zwei Doppelhäusern und einem Einfamilienhaus vorsieht.
Im Zuge der 50. Änderung wurde bereits ein zusätzliches Baurecht umgesetzt. Das Konzept zur Bebauung wurde zwischenzeitlich angepasst. Die Bebauungsplanänderung ist erforderlich, um die weitere Bebauung vorzubereiten und innerörtlichen Wohnraum zu schaffen.
Weiß Alexander
SG 12 Bauamt
Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming
Tel. 08664/9886-42
Fax 08664/9886-35
Email alexander.weiss@chieming.de
Homepage http://www.chieming.de
Öffentliche Bekanntmachung (erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB)
Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2025 beschlossen den geänderten bzw. ergänzten Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Egerer“ für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 955 der Gemarkung Chieming erneut öffentlich auszulegen, da sich der Entwurf gegenüber der vorherigen Auslegung wesentlich geändert hat.
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