51. Änderung des Bebauungsplanes "Egerer"
Öffentliche Bekanntmachung (erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB)
Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2025 beschlossen den geänderten bzw. ergänzten Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Egerer“ für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 955 der Gemarkung Chieming erneut öffentlich auszulegen, da sich der Entwurf gegenüber der vorherigen Auslegung wesentlich geändert hat.
Der Planentwurf in der Fassung vom 01.08.2025 wurde ausgearbeitet durch das Büro BEGS GmbH aus Traunstein. Der Änderungsentwurf und die Begründung werden im Internet unter www.chieming.de (Amtliche Bekanntmachungen)
vom 15.08. bis einschließlich 15.09.2025
veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Tiere und Pflanzen, Mensch, Klima und Luft, Wasser, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter
- Schalltechnische Untersuchung vom 12.02.2025
- Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
o Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein vom 09.01.2025 zum Schutzgut Landschaft
o Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 15.01.2025 zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
o Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde vom 17.01.2025 und Staatliche Bauamt Traunstein vom 12.12.2024 zum Schutzgut Mensch
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@chieming.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Egerer nicht von Bedeutung ist.
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Chieming unter der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.
Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen Auslegung (178.52 KB pdf)