Gersthofen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 40 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Gersthofen -BgA Stadtwerke und Beteiligungen-

Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 01.07.2026 den Aufstellungsbeschluss, für das Gebiet nördlich des Bahnhofs, westlich des Hery Parks, den seit 03.05.2019 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gersthofen, von „Sondergebietsfläche,“ bzw. „Grünflächen“ in – „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sowie eine kleine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bauhof““, zu ändern (8.Flächennutzungsplanänderung) und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, beschlossen.

Stadt Gersthofen

Stadtolanung

Rathausplatz 1

86368 Gersthofen

Ansprechpartnerin Fr. El Gendi-Gehring

Tel. +49 821 2491-4500

Email: stadtplanung@gersthofen.de

Datenschutzrechtliche Informationspflichten

Datenschutzrechtliche Informationspflicht nach Art. 13 und 14 Datenschutzverordnung (DSGVO)

Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 01.07.2026 den Aufstellungsbeschluss, für das Gebiet nördlich des Bahnhofs, westlich des Hery Parks, den seit 03.05.2019 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gersthofen, von „Sondergebietsfläche,“ bzw. „Grünflächen“ in – „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sowie eine kleine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bauhof““, zu ändern (8.Flächennutzungsplanänderung) und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, beschlossen.

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