Bebauungsplan GI Hammermühle
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 58 Tage –durchführende Organisation
Stadt FreyungDer Name Hammer stammt ursprünglich von der historischen Nutzung des Saußbachsals Energielieferant für den Antrieb des Hammerwerks einer Schmiede.
Später wurde die Wasserkraft dann neben der Stromgewinnung für eine Papiermühleeingesetzt. Im Jahre 1986 erwarb die Firma Bachl das Areal zwischen dem Saußbach und der Straße „Hammer“ und nutzte das Gelände als Produktionsstätte für Polyurethan-Hartschaumplatten und in einem weiteren Entwicklungsschritt für Polyethylenfolien. Neben der Produktion dient das Gelände der Lagerung sowohl der Ausgangsstoffe als auch der zur Auslieferung bestimmten Produkte.
Die Firma Bachl beschäftigt auf dem Gelände ca. 130 Mitarbeiter.
Durch die innerörtliche Planungsmaßnahme „Westspange“ wurde schließlich die Überquerung des Saußbachs nach Westen verschoben, und dadurch das bisher durch die Straße „Hammer“ durchschnittene Firmengelände zu einer zusammenhängenden Fläche vereint. Sie ist seit diesem Zeitpunkt über die „alte“ Brücke über den Saußbach erschlossen. Die „alte“ Brücke wurde dazu von der Firma Bachl erworben.
Die Schaffung eines nunmehr geschlossenen Firmenareals eröffnet der Firma Bachl die Möglichkeit, der bereits überfälligen Erweiterung der Folienproduktion auf der Fläche zwischen dem Straßenverlauf der Westspange und dem ehemaligen Straßenverlauf. Der Planung des dafür benötigten Gebäudes setzt voraus, dass das Projekt durch seine technisch bedingte, räumliche Ausdehnung in Verbindung mit der innerstädtischen Lage eine gewisse städtebauliche Sensibilität beansprucht. In Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachstellen kam man zu dem Ergebnis, dass es im Sinne einer rechtssicheren Planung von Vorteil ist, wenn auch in Verbindung mit Gesichtspunkten des Technischen Umweltschutzes, im Vergleich zu einem regulären Genehmigungsverfahren auf Grundlage des § 34 BauGB, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans nach §2 BauGB die Öffentlichkeit und die Träger Öffentlicher Belange bereits in einem frühen Planungsstadium einbezogen werden können.
Johannes Kerschbaum
Verwaltung / Beitragsrecht / Baurecht | Bauamt
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