Einbeziehungssatzung "An der weißen Breite"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde OberschneidingDie Gemeinde Oberschneiding beabsichtigt, am nördlichen Ortsrand des Hauptortes zwei bislang dem Außenbereich zuzuordnende Flächen durch eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, um der unverändert anhaltenden Nachfrage nach örtlichem Bauland zu begegnen.
Oberschneiding weist eine verkehrsgünstige Lage an der Bundesstraße B 20 auf und befindet sich in räumlicher Nähe zum Oberzentrum Straubing. Damit soll die Funktion des Ortes als Wohnstandort gestärkt und einer Abwanderung insbesondere junger Familien entgegengewirkt werden.
Bauamt
Verena Baier I Thomas Schmid
Gemeinde Oberschneiding
Pfarrer-Handwercher-Platz 4
94363 Oberschneiding
Tel.: 09426/8504 - 20 bzw. 29
Fax.: 09426/8504 - 33
E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de
Internet: www.oberschneiding.de
Telefon-Zeiten:
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Montag & Dienstag: 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr