Bebauungsplan Nr. 78 "Wohnen nördlich der Ottobrunner Straße"

Putzbrunn

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Putzbrunn

Der Planungsumgriff wird von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 22, Nr. 23 und Nr. 67 umgeben und liegt im bisher unbeplanten Innenbereich. Um mögliche Nachverdichtungen einheitlich und gebietsverträglich regeln zu können, beschließt die Gemeinde Putzbrunn den Bebauungsplan Nr. 78 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 werden folgende städtebaulichen Ziele verfolgt:

- Schaffung von Rechtsklarheit

- Schaffung von Wohnraum

- Erhalt von Nachbarschutz

Gemeinde Putzbrunn

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

85640 Putzbrunn

Tel.: 089 46262-282

E-Mail: bauleitplanung@putzbrunn.de

Der Planungsumgriff wird von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 22, Nr. 23 und Nr. 67 umgeben und liegt im bisher unbeplanten Innenbereich. Um mögliche Nachverdichtungen einheitlich und gebietsverträglich regeln zu können, beschließt die Gemeinde Putzbrunn den Bebauungsplan Nr. 78 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 werden folgende städtebaulichen Ziele verfolgt:

- Schaffung von Rechtsklarheit

- Schaffung von Wohnraum

- Erhalt von Nachbarschutz

Gemeinde Putzbrunn

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

85640 Putzbrunn

Tel.: 089 46262-282

E-Mail: bauleitplanung@putzbrunn.de

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.