Bebauungsplan Nr. 78 "Wohnen nördlich der Ottobrunner Straße"

Putzbrunn

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 40 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Putzbrunn

Der Planungsumgriff wird von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 22, Nr. 23 und Nr. 67 umgeben und liegt im bisher unbeplanten Innenbereich. Um mögliche Nachverdichtungen einheitlich und gebietsverträglich regeln zu können, beschließt die Gemeinde Putzbrunn den Bebauungsplan Nr. 78 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 werden folgende städtebaulichen Ziele verfolgt:

- Schaffung von Rechtsklarheit

- Schaffung von Wohnraum

- Erhalt von Nachbarschutz

Gemeinde Putzbrunn

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

85640 Putzbrunn

Tel.: 089 46262-282

E-Mail: bauleitplanung@putzbrunn.de

Der Planungsumgriff wird von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 22, Nr. 23 und Nr. 67 umgeben und liegt im bisher unbeplanten Innenbereich. Um mögliche Nachverdichtungen einheitlich und gebietsverträglich regeln zu können, beschließt die Gemeinde Putzbrunn den Bebauungsplan Nr. 78 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 werden folgende städtebaulichen Ziele verfolgt:

- Schaffung von Rechtsklarheit

- Schaffung von Wohnraum

- Erhalt von Nachbarschutz

Gemeinde Putzbrunn

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

85640 Putzbrunn

Tel.: 089 46262-282

E-Mail: bauleitplanung@putzbrunn.de

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Auszulegende Unterlagen BP Nr. 78

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bauausschuss der Gemeinde Putzbrunn hat in seiner Sitzung am 21.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 "Wohnen nördlich der Ottobrunner Straße" samt Begründung in der Fassung vom 21.07.2026 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. §§ 3, 4 je Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Planungsunterlagen, sowie die Bekanntmachung können im Ordner "Auszulegende Unterlagen" digital eingesehen werden.

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