Bebauungsplan Nr. 78 "Wohnen nördlich der Ottobrunner Straße"
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Gemeinde PutzbrunnDer Planungsumgriff wird von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 22, Nr. 23 und Nr. 67 umgeben und liegt im bisher unbeplanten Innenbereich. Um mögliche Nachverdichtungen einheitlich und gebietsverträglich regeln zu können, beschließt die Gemeinde Putzbrunn den Bebauungsplan Nr. 78 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 werden folgende städtebaulichen Ziele verfolgt:
- Schaffung von Rechtsklarheit
- Schaffung von Wohnraum
- Erhalt von Nachbarschutz
Gemeinde Putzbrunn
Bauverwaltung
Rathausstraße 1
85640 Putzbrunn
Tel.: 089 46262-282
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