3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röslau und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – „Solarpark Dürnberg Ost“

Dürnberg

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 30 Tage  

durchführende Organisation

Gemeindeverwaltung Röslau

Der Rat der Gemeinde Röslau hat in seiner Sitzung vom 09.10.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Dürnberg Ost“ und damit einhergehend die 3. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Die Umsetzung des Projekts erfordert die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans. Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen und die städtebauliche Entwicklung in Einklang mit den Zielen der Energiewende weiter vorangebracht werden.

Aufgrund des Eingriffs in Natur und Landschaft wurde im Rahmen des Bebauungsplanes ein Grünordnungsplan mit integriertem Umweltbericht erstellt, in dem die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. In den Umweltbericht fließt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ein, die feststellt, ob sich schützenswerte Arten auf dem Planungsgebiet befinden und wenn ja, wie dafür ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden kann.

Stefan Raithel

Verwaltungsfachwirt

Gemeinde Röslau

Marktplatz 1

95195 Röslau

Tel: 09238 – 991019

Fax: 09238 – 991040

Web: www.röslau.de

Mail to: stefan.raithel@roeslau.de

Der Rat der Gemeinde Röslau hat in seiner Sitzung vom 09.10.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Dürnberg Ost“ und damit einhergehend die 3. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Die Umsetzung des Projekts erfordert die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans. Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen und die städtebauliche Entwicklung in Einklang mit den Zielen der Energiewende weiter vorangebracht werden.

Aufgrund des Eingriffs in Natur und Landschaft wurde im Rahmen des Bebauungsplanes ein Grünordnungsplan mit integriertem Umweltbericht erstellt, in dem die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. In den Umweltbericht fließt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ein, die feststellt, ob sich schützenswerte Arten auf dem Planungsgebiet befinden und wenn ja, wie dafür ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden kann.

Stefan Raithel

Verwaltungsfachwirt

Gemeinde Röslau

Marktplatz 1

95195 Röslau

Tel: 09238 – 991019

Fax: 09238 – 991040

Web: www.röslau.de

Mail to: stefan.raithel@roeslau.de

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