Bebauungsplan "Ludwigshöhe" - Deckblatt Nr. 15
Änderung des Bebauungsplans "Ludwigshöhe" mit Deckblatt Nr. 15 - Beteiligung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 12.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Ludwigshöhe“ in Landau mit Deckblatt Nr. 15 zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Bebauungsstrukturen v.a. durch die Neufestlegung von Baugrenzen und der Zahl der zulässigen Vollgeschosse, der Geschossflächenzahl sowie der Dachform.
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 12.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Ludwigshöhe“ in Landau mit Deckblatt Nr. 15 zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Bebauungsstrukturen v.a. durch die Neufestlegung von Baugrenzen und der Zahl der zulässigen Vollgeschosse, der Geschossflächenzahl sowie der Dachform.
Der Umgriff der Planung kann nebenstehendem Lageplan entnommen werden.
Der Entwurf des Deckblatts mit Begründung ist gem. § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 16.03.2026 bis 24.04.2026 unter folgendem Link einsehbar:
https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/de4214a3-c478-476f-bfc5-f10523305e9a
Der Planentwurf liegt auch im Stadtbauamt, Zimmer 114, Marienplatz 2 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zu den allgemeinen Dienstzeiten auch zur Niederschrift abzugeben.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Deckblatt unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Da es sich um eine Deckblattänderung handelt, welche im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a i. V.m. § 13 BauGB aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.