Bebauungsplan Nr. 51 "Am Wasserfall"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 43 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Karlskron BgAMit der Planung beabsichtigt die Gemeinde, dem dringenden Bedarf an Wohnraum zu begegnen und hierfür am Siedlungsrand ein attraktives Wohngebiet zu entwickeln. Das Baugebiet soll sich an die bestehende Bebauung anschließen und diese durch Einzel- und Doppelhäuser abschließend ergänzen. Dabei sind insbesondere eine hochwertige Ein- und Durchgrünung, die Einbindung des Ortsrandes in das Landschaftsbild sowie der Erhalt vorhandener Gehölze und der Schutz von Gewässern und wasserwirtschaftlich genutzten Flächen zu berücksichtigen. Weiterhin wird die Planung an den Grundsätzen einer flächensparsamen Verkehrserschließung und einer wassersensiblen Siedlungsentwicklung ausgerichtet.
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Karlskron, nördlich der Straße Fruchtheim. Westlich des Plangebiets schließt die Wohnbebauung beiderseits der Straßen „Am Wasserfall“ an. Südlich der Straße Fruchtheim liegt das Wohngebiet „Straßäcker“. Im Norden grenzt der Hauptkanal mit gewässerbegleitenden Gehölzen, westlich der Adelshausener Bach und der Fruchtheimer Graben an. Im Anschluss daran befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 306/22, 306/23, 306/24, 307, 307/13 und 308/2 (TF, Straßenparzelle) und ist rund 0,86 ha groß.
Der Bebauungsplan „Am Wasserfall“ wird im voraussichtlich zweistufigen Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Bauamt Gemeinde Karlskron, Herr Lukas Hoffmann, Telefon: 08450 - 930 114, E-Mail: bauamt@karlskron.de
Planungsbüro WipflerPLAN, Frau Judith Mildner, Telefon 08441 5046-226, E-Mail: jmi@wipflerplan.de