25. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Egerer I"

Egerer

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 34 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Chieming für alle Umsätze

Die Grundstücke der Firma Oldenburg liegen im Geltungsbereich von 2 verschiedenen Änderungen des Urbebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“. Hier sind unterschiedliche Festsetzungen getroffen. Um eine einheitliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten und innerhalb der Grundstücke die erforderliche Entwicklung des Betriebes zu sichern, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Änderung ist auch für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich.

Weiß Alexander
SG 12 Bauamt

Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming

Tel. 08664/9886-42
Fax 08664/9886-35
Email alexander.weiss@chieming.de
Homepage http://www.chieming.de

Öffentliche Bekanntmachung

Lageplan des Geltungsbereichs

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Absicht der Gemeinde Chieming den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Egerer I“ zu ändern und Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1654/9, 1654/18 und 1656/18 der Gemarkung Chieming beschlossen. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich von 2 verschiedenen Änderungen des Urbebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“. Hier sind unterschiedliche Festsetzungen getroffen. Um eine einheitliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten und innerhalb der Grundstücke die erforderliche Entwicklung des Betriebes zu sichern, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Weiterlesen

Die Grundstücke der Firma Oldenburg liegen im Geltungsbereich von 2 verschiedenen Änderungen des Urbebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“. Hier sind unterschiedliche Festsetzungen getroffen. Um eine einheitliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten und innerhalb der Grundstücke die erforderliche Entwicklung des Betriebes zu sichern, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Änderung ist auch für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich.

Weiß Alexander
SG 12 Bauamt

Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming

Tel. 08664/9886-42
Fax 08664/9886-35
Email alexander.weiss@chieming.de
Homepage http://www.chieming.de

Öffentliche Bekanntmachung

Lageplan des Geltungsbereichs

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Absicht der Gemeinde Chieming den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Egerer I“ zu ändern und Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1654/9, 1654/18 und 1656/18 der Gemarkung Chieming beschlossen. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich von 2 verschiedenen Änderungen des Urbebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“. Hier sind unterschiedliche Festsetzungen getroffen. Um eine einheitliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten und innerhalb der Grundstücke die erforderliche Entwicklung des Betriebes zu sichern, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Weiterlesen

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: