25. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Egerer I"

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Absicht der Gemeinde Chieming den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Egerer I“ zu ändern und Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1654/9, 1654/18 und 1656/18 der Gemarkung Chieming beschlossen. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich von 2 verschiedenen Änderungen des Urbebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“. Hier sind unterschiedliche Festsetzungen getroffen. Um eine einheitliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten und innerhalb der Grundstücke die erforderliche Entwicklung des Betriebes zu sichern, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch geändert.

Der Planentwurf wurde ausgearbeitet von der BEGS GmbH aus Traunstein.  Der Änderungsentwurf mit Begründung werden im Internet unter www.chieming.de (Amtliche Bekanntmachungen)  

vom 11.04. bis einschließlich 12.05.2026

veröffentlicht.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen sollen elektronisch an gemeinde@chieming.de übermittelt werden,  können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden

  2. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

  3. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Chieming unter der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung (282.84 KB pdf)