27. Änderung des Bebauungsplanes Ortsmitte

Pfaffing

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Chieming für alle Umsätze

Im Änderungsbereich soll durch Nachverdichtung ein zusätzliches Gebäude entstehen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Planung entspricht der städtebaulichen Konzeption der Gemeinde und dient der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.

Weiß Alexander
SG 12 Bauamt

Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming

Tel. 08664/9886-42
Fax 08664/9886-35
Email alexander.weiss@chieming.de
Homepage http://www.chieming.de

Öffentliche Bekanntmachung

Lageplan des Geltungsbereichs

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 27/4 und 42/1 der Gemarkung Chieming beschlossen.

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Im Änderungsbereich soll durch Nachverdichtung ein zusätzliches Gebäude entstehen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Planung entspricht der städtebaulichen Konzeption der Gemeinde und dient der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.

Weiß Alexander
SG 12 Bauamt

Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming

Tel. 08664/9886-42
Fax 08664/9886-35
Email alexander.weiss@chieming.de
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Öffentliche Bekanntmachung

Lageplan des Geltungsbereichs

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 27/4 und 42/1 der Gemarkung Chieming beschlossen.

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Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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