27. Änderung des Bebauungsplanes Ortsmitte
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Gemeinde Chieming für alle UmsätzeIm Änderungsbereich soll durch Nachverdichtung ein zusätzliches Gebäude entstehen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Planung entspricht der städtebaulichen Konzeption der Gemeinde und dient der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.
Weiß Alexander
SG 12 Bauamt
Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming
Tel. 08664/9886-42
Fax 08664/9886-35
Email alexander.weiss@chieming.de
Homepage http://www.chieming.de
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 27/4 und 42/1 der Gemarkung Chieming beschlossen.
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