27. Änderung des Bebauungsplanes Ortsmitte

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 27/4 und 42/1 der Gemarkung Chieming beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch geändert.

Der Planentwurf wurde ausgearbeitet von der Planungsgruppe BEGS GmbH, Traunstein.  Der Änderungsentwurf mit Begründung wird im Internet unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/

vom 13. September bis einschließlich 13. Oktober 2025

veröffentlicht.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden

  2. Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über das DiPlanPortal übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per Email an gemeinde@chieming.de möglich, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden

  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Chieming unter der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung (174.08 KB pdf)