Bebauungsplan Gewerbegebiet Kapellenstraße
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 44 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde RetzstadtDie Gemeinde Retzstadt weist am nördlichen Ortsrand ein nicht störendes Gewerbegebiet und ein Mischgebiet aus. Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereichs ist ein bereits bebautes Ge-biet, welches im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans nutzungsspezifische Festsetzungen erhält.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt und erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Kapellenstraße“.
Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Bauverwaltung
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Hanna Bock
M.Sc. Geographie
rö ingenieure gmbh
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