Bebauungsplan Gewerbegebiet Kapellenstraße

Retzstadt

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 44 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Retzstadt

Die Gemeinde Retzstadt weist am nördlichen Ortsrand ein nicht störendes Gewerbegebiet und ein Mischgebiet aus. Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereichs ist ein bereits bebautes Ge-biet, welches im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans nutzungsspezifische Festsetzungen erhält.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt und erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Kapellenstraße“.

Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Bauverwaltung
Würzburger Str. 25
97225 Zellingen

Tel.: 09364-8072-50 oder 09364/8072-51
email: bauleitplanung@vgem-zellingen.de

Hanna Bock
M.Sc. Geographie
rö ingenieure gmbh

hanna.bock@roe-ingenieure.de
Tel +49 931 497378‑24
rö ingenieure gmbh | Sedanstraße 15 | 97082 Würzburg
www.roe-ingenieure.de

Die Gemeinde Retzstadt weist am nördlichen Ortsrand ein nicht störendes Gewerbegebiet und ein Mischgebiet aus. Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereichs ist ein bereits bebautes Ge-biet, welches im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans nutzungsspezifische Festsetzungen erhält.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt und erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Kapellenstraße“.

Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Bauverwaltung
Würzburger Str. 25
97225 Zellingen

Tel.: 09364-8072-50 oder 09364/8072-51
email: bauleitplanung@vgem-zellingen.de

Hanna Bock
M.Sc. Geographie
rö ingenieure gmbh

hanna.bock@roe-ingenieure.de
Tel +49 931 497378‑24
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