2. Änderung Bebauungsplan "Starnberger Straße"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde SeefeldZiel der Bebauungsplanänderung ist die Streichung einer Nutzungseinschränkung im festgesetzten Mischgebiet, die zum Zwecke einer räumlichen Gliederung bislang für einen Teilbereich bestand, aufgrund geänderter Rahmenbedingungen aber städtebaulich nicht mehr erforderlich und gerechtfertigt ist.
Stefan Futterknecht
Gemeinde Seefeld - Sachgebiet Bauleitplanung
Am Technologiepark 16
82229 Seefeld
Tel.: 08152/7914 -34
bauleitplanung@seefeld.de
www.seefeld.de
Bekanntmachung Veröffentlichung
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.07.2026 bis 25.08.2026
Datenschutzhinweise
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