Bebauungsplan "Ladehof Gut Delling"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 28 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Seefeld -Umsatzsteuer-Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ladehof Gut Delling“ sowie die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ladehof Gut Delling) im Parallelverfahren beschlossen. Die Bauleitpläne werden im Regelverfahren aufgestellt.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Ladehofes der Firma TQ-Systems GmbH. Aufgrund der positiven Entwicklung des Unternehmens ist der Bereich für die An- und Ablieferung des Warenverkehrs mittlerweile deutlich zu klein und muss dringend an die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse angepasst werden.
Stefan Futterknecht
Gemeinde Seefeld - Sachgebiet Bauleitplanung
Am Technologiepark 16
82229 Seefeld
Tel.: 08152/7914 -34
bauleitplanung@seefeld.de
www.seefeld.de
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.04.2026 bis zum 26.05.2026
Datenschutzhinweise
Informationsblatt zur Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)