BP Bergfeld
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat von Heroldsbach hat in seiner Sitzung vom 30.04.2026 den Entwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bergfeld" von der BFS+ GmbH – Büro für Städtebau und Bauleitplanung und Team 4 in der Fassung vom 30.04.2026 mit Begründung und Umweltbericht vom 30.04.2026 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan "Bergfeld" wird als qualifizierter Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt.
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine vergleichsweise einfache Fallgestaltung mit einer prinzipiell ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.
Der so bezeichnete Planentwurf in der Fassung vom 30.04.2026 wird in der Zeit
vom 26.05.2026 bis einschließlich 29.06.2026
auf der DiPlanungs-Plattform des Freistaates Bayern gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5, § 6a Abs. 2 und § 10a Abs. 2 BauGB zur Einsicht veröffentlicht. Darüber besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen für dieses Bauleitplanverfahren direkt digital über das Portal einzureichen. Der Link zum Portal lautet:
https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/bpbergfeldoesdorf
Zusätzlich sind die genannten Unterlagen zur Einsicht auf der Homepage der Gemeinde Heroldsbach unter https://www.heroldsbach.de/buergerservice-politik/ortsrecht/bauleitplanung in diesem Zeitraum einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen digital über die DiPlanungs-Plattform vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Heroldsbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die vorgenannte Bauleitplanung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel zu dieser öffentlichen Auslegung am Verfahren beteiligt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Heroldsbach