Bebauungsplan
Bebauungsplan 19/24 "Sudetenstraße" in der Fassung vom 29.09.2026
Der Gemeinderat von Möhrendorf hat in seiner Sitzung vom 21.11.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan in Möhrendorf im Bereich der Sudetenstraße gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Plan erhält den Namen "Bebauungsplan 19/24 Sudetenstraße".
Es sollen Flächen für ein "Allgemeines Wohngebiet" (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Westen, Norden und Süden von bebauter Ortslage umgeben und grenzt im Osten an vorhandene forstwirtschaftliche Flächen.
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan entspricht größtenteils bereits den Ausweisungen des vorliegenden Bebauungsplanes (Darstellung von Wohnbauflächen). Im östlichen Bereich wird der Flächennutzungsplan hinsichtlich der geringen Anpassungen und Zurücknahmen bestehender forstwirtschaftlicher Flächen im Wege der Berichtigung angepasst.
Gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt es sich bei der Aufstellung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen.
Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Gemeinde Möhrendorf
Bauleitplanung
Frau Bärthlein
E-Mail: bauleitplanung@moehrendorf.de
09131/7551-14
Hauptstraße 16, 91096 Möhrendorf
Homepage: www.moehrendorf.de
Der Gemeinderat von Möhrendorf hat in seiner Sitzung vom 29.09.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan 19/24 "Sudetenstraße" von der BFS+ GmbH – Büro für Städtebau und Bauleitplanung vom 29.09.2026 mit Begründung vom 29.09.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan 19/24 "Sudetenstraße" wird gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" aufgestellt. Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen.
Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Es sollen Flächen für ein "Allgemeines Wohngebiet" (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.
Da der Auslegezeitraum großteils in die Herbstferien fällt, wird dieser jedoch entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf in der Fassung vom 29.09.2026 wird in der Zeit
vom 06.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026
auf der DiPlanungs-Plattform des Freistaates Bayern gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5, § 6a Abs. 2 und § 10a Abs. 2 BauGB zur Einsicht veröffentlicht. Darüber besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen für dieses Bauleitplanverfahren direkt digital über das Portal einzureichen. Der Link zum Portal lautet:
https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/bp19-24-sudetenstrasse-moehrendorf
Zusätzlich sind die genannten Unterlagen zur Einsicht auf der Homepage der Gemeinde Möhrendorf unter www.moehrendorf.de in diesem Zeitraum einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen digital über die DiPlanungs-Plattform vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Möhrendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Möhrendorf
Bebauungsplan 19/24 "Sudetenstraße" in der Fassung vom 29.09.2026
Begründung zum Bebauungsplan 19/24 "Sudetenstraße" in der Fassung vom 29.09.2026