19/24 Sudetenstraße

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§ 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Möhrendorf hat in seiner Sitzung vom 29.09.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan 19/24 "Sudetenstraße" von der BFS+ GmbH – Büro für Städtebau und Bauleitplanung vom 29.09.2026 mit Begründung vom 29.09.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan 19/24 "Sudetenstraße" wird gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" aufgestellt. Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen.

Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Es sollen Flächen für ein "Allgemeines Wohngebiet" (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

Da der Auslegezeitraum großteils in die Herbstferien fällt, wird dieser jedoch entsprechend verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf in der Fassung vom 29.09.2026 wird in der Zeit

vom 06.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026

auf der DiPlanungs-Plattform des Freistaates Bayern gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5, § 6a Abs. 2 und § 10a Abs. 2 BauGB zur Einsicht veröffentlicht. Darüber besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen für dieses Bauleitplanverfahren direkt digital über das Portal einzureichen. Der Link zum Portal lautet:

https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/bp19-24-sudetenstrasse-moehrendorf

Zusätzlich sind die genannten Unterlagen zur Einsicht auf der Homepage der Gemeinde Möhrendorf unter www.moehrendorf.de in diesem Zeitraum einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen digital über die DiPlanungs-Plattform vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Möhrendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Möhrendorf

Bekanntmachungstext DiPlanung für BBP 19/24 Sudetenstraße - Verfahren §3 Abs. & 4 Abs. 2 BauGB (224.63 KB pdf)