Birkholmhof
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 37 Tage –durchführende Organisation
Stadt BärnauAusweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Ferienwohnen. Das Sondergebiet dient vorrangig der Unterbringung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und sonstigen dem Ferienaufenthalt dienenden Einrichtungen. Ergänzend sind landwirtschaftliche Nutzungen und Anlagen zulässig, soweit diese gegenüber der Ferienwohnnutzung untergeordnet bleiben und den Charakter des Gebiets als touristisch geprägten Standort nicht beeinträchtigen.
Wolfgang Kaiser
Bauamt, stellvertretender Geschäftsleiter
Telefon: 09635 / 92 03-11
E-Mail: wolfgang.kaiser@baernau.de
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan „Birkholmhof“ mit integriertem Grünordnungsplan zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Ferienwohnen“
Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB