Birkholmhof

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan „Birkholmhof“ mit integriertem Grünordnungsplan zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Ferienwohnen“

Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bärnau hat in seiner Sitzung am 10.09.2026 beschlossen den Bebauungsplan „Birkholmhof“ aufzustellen.

Wesentliche Ziele der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Stärkung der lokalen Wirtschaft und des Tourismus sowie der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der bestehenden touristischen Nutzung, ergänzt durch eine neue landwirtschaftliche Nutzung, geschaffen werden. Ziel ist es, das vorhandene Angebot an Ferienunterkünften bedarfsgerecht zu erweitern und damit die touristische Attraktivität des Standorts sowie die lokale Wirtschaft zu stärken. Dazu soll ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Ferienwohnen“ entwickelt werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 530 (Teilfläche), 534 (Teilfläche), 2699 (Teilfläche), 2700 und 2701 (Teilfläche) der Gemarkung Schwarzenbach und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.10.2026 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans, in der Fassung vom 08.10.2026 durchzuführen.

Die Stadt Bärnau beabsichtigt die Durchführung der Beteiligung über die Plattform DiPlanung. Damit besteht die Möglichkeit, dass Stellungnahmen für diese Bauleitplanung direkt digital über das DiPlanungsportal rechtskonform eingereicht werden können.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht) in der Fassung vom 08.10.2026 ist in der Zeit vom

19.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026

direkt über das Beteiligungsportal DiPlanung unter folgendem Link öffentlich abrufbar:

https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/birkholmhof

Zusätzlich sind die Planunterlagen online auf der Internetseite der Stadt Bärnau unter www.baernau.de à Rubrik „Wirtschaft & Bau“ à  „Bauleitplanung“ à  „Bauleitpläne in Aufstellung/Änderung“ bzw. dem Direktlink

URL: https://www.baernau.de/wirtschaft-bau/bauleitplanung/bauleitplaene-in-aufstellung-aenderung

öffentlich abrufbar. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Stadt Bärnau (Zimmer 01, Marktplatz 1, 95671 Bärnau) während der allgemeinen Dienstzeiten aus.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Abgabe der Stellungnahme soll über das Beteiligungsportal DiPlanung erfolgen. Sollte Ihnen die Abgabe der Stellungnahme über das Beteiligungsportal DiPlanung nicht möglich sein, können Stellungnahmen alternativ elektronisch per E-Mail an die Mailadresse poststelle@baernau.de unter Angabe des Betreffs „BP Birkholmhof“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).

Allgemeine Dienstzeiten des Rathauses:

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zusätzlich Donnerstag:
13:00 Uhr bis 17:15 Uhr

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.