Bebauungsplan Nr. 23 Solarpark Wechselfeld, Hilgertshausen-Tandern

Thalmannsdorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Hilgertshausen Tandern -Photovoltaik-

Der Gemeinderat der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 "Solarpark Wechselfeld" beschlossen.

Auf Antrag des Vorhabenträgers, soll durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich von Hirschenhausen (Gemeinde Jetzendorf) geschaffen werden.

Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Somit ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Der Gemeinderat hat daher ebenfalls in seiner Sitzung am 24.06.2024 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel ist hier die Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 "Solarpark Wechselfeld".

Westermair Katharina

Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

Bauamtsleitung

Schrobenhausener Str. 9

86567 Hilgertshausen-Tandern

Tel: 08250/9988-25      Montag-Freitag 8-12 Uhr

Fax: 08250/9988-44

Email: Bauamt@hi-ta.bayern.de

Der Gemeinderat der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 "Solarpark Wechselfeld" beschlossen.

Auf Antrag des Vorhabenträgers, soll durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich von Hirschenhausen (Gemeinde Jetzendorf) geschaffen werden.

Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Somit ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Der Gemeinderat hat daher ebenfalls in seiner Sitzung am 24.06.2024 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel ist hier die Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 "Solarpark Wechselfeld".

Westermair Katharina

Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

Bauamtsleitung

Schrobenhausener Str. 9

86567 Hilgertshausen-Tandern

Tel: 08250/9988-25      Montag-Freitag 8-12 Uhr

Fax: 08250/9988-44

Email: Bauamt@hi-ta.bayern.de

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