Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans TR 7 „Galgenbuck“

Treuchtlingen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 10 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Treuchtlingen
k.A.

Stadt Treuchtlingen

Bauverwaltung 

Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen

E-Mail: stadtbauamt@treuchtlingen.de

Homepage: www.treuchltingen.de

Öffentliche Bekanntmachung

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans o. M.,(Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2026)

Der Stadtrat der Stadt Treuchtlingen hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2026 beschlossen den Bebauungsplan TR 7 „Galgenbuck“ in Treuchtlingen teilweise aufzuheben. Wesentliches Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans ist es, eine Nachverdichtung der Bebauung und somit eine bessere Ausnutzung der Grundstücksflächen zu ermöglichen. Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

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Der Stadtrat der Stadt Treuchtlingen hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2026 beschlossen den Bebauungsplan TR 7 „Galgenbuck“ in Treuchtlingen teilweise aufzuheben. Wesentliches Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans ist es, eine Nachverdichtung der Bebauung und somit eine bessere Ausnutzung der Grundstücksflächen zu ermöglichen. Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

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