Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans TR 7 „Galgenbuck“

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Treuchtlingen hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2026 beschlossen den Bebauungsplan TR 7 „Galgenbuck“ in Treuchtlingen teilweise aufzuheben. Wesentliches Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans ist es, eine Nachverdichtung der Bebauung und somit eine bessere Ausnutzung der Grundstücksflächen zu ermöglichen. Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Die Aufhebung des Bebauungsplans dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgehoben. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Die Aufhebung erstreckt sich auf einen Teilbereich des Bebauungsplans TR 7 „Galgenbuck“ in Treuchtlingen. Der Geltungsbereich mit einer Größe von 9.290 m² wird im Süden-Westen von der Straße Am Brühl, im Süd-Osten von der Weißenburger Straße und im Nord-Westen von der Nürnberger Straße eingegrenzt. Es umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 516, 919/016, 919/008, 919/009, 475/020, 475/021, 0919/011 und 0919/015 der Gemarkung Treuchtlingen. Im Bebauungsplan ist für den gesamten Geltungsbereich ein Mischgebiet (MI) festgesetzt.

Bekanntmachung_Aufhebungsbeschluss_Beteiligung_TR7 (196.04 KB pdf)