Planungsdokumente: 09572164 BP GE Muehlberg_Ost_1_Aenderung

Textliche Festsetzungen Entwurf

Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze

Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Garagen im Sinne des § 12 BauNVO und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von jeweils bis zu 100 m² zulässig.

Die Anzahl und Gestaltung der Stellplätze sind entsprechend der jeweils gültigen Fassung der „Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung – GaStS)“ des Marktes Weisendorf herzustellen.

Im Gewerbegebiet ist die Errichtung von Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausschließlich innerhalb der als Flächen für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung Stellplätze (St) festgesetzten Flächen zulässig.

Wasserhaushalt

Das auf privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit zu versickern und darüber hinaus in die Regenrückhaltebecken im Süden des Plangebietes einzuleiten.

Stellplätze auf den Grundstücken sind versickerungsfähig (z.B. als Rasengittersteine, Schotterrasen, Drainpflaster oder Pflaster mit breiten Rasenfugen) auszubilden.

Grünordnung

Innerhalb der als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Gehölzen festgesetzten Fläche sind mindestens 14 Bäume zu pflanzen; die Standorte sind frei wählbar.

Die Mindestpflanzqualität der Baumarten beträgt Hochstamm, 3 x verpflanzt, mDB, Stammumfang 14 - 16 cm.

Innerhalb des Gewerbegebietes ist mindestens ein Baum je angefangener 1.200 m² Grundstücksfläche entsprechend der oben genannten Baumarten und deren Mindestpflanzqualität zu pflanzen.

Die Pflanzmaßnahmen für das jeweilige Bauvorhaben müssen spätestens bis 15. April des Jahres abgeschlossen sein, das auf das Jahr der Bezugsfertigstellung folgt. Die Pflanzmaßnahmen sind fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Gehölze sind gleichwertig zu ersetzen.

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Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

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