Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden mittels Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO festgesetzt; die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO sind einzuhalten; Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO findet keine Anwendung.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden mittels Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO festgesetzt; die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO sind einzuhalten; Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO findet keine Anwendung.
Den folgenden Festsetzungen liegt der Bericht zur „Ermittlung der zulässigen Schallemissionskontingente nach DIN 45691“ der „Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH & Co. KG“ Nürnberg, vom 02.04.2025, zugrunde.
Die Gewerbegebiet werden nach Art der Betriebe und Anlagen gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO derart gegliedert, dass nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig sind, deren Geräusche die Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 im Tagzeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und im Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) je Quadratmeter des Baugrundstücks im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO entsprechend den Angaben der nachfolgen Tabelle nicht überschreiten.
Teilfläche | Schallemissionskontingent (Basiskontingent) LEK in dB(A) | ||
Bezeichnung | Größe | tags | nachts |
[m²] | 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr | 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr | |
GE 1.1 | 1.869 | 58 | 42 |
GE 1.2 | 9.040 | 58 | 42 |
GE 2.1 | 1.275 | 64 | 50 |
GE 2.2 | 3.948 | 64 | 50 |
GE 3 | 5.326 | 64 | 50 |
GE 4 | 9.942 | 58 | 43 |
GE 5 | 9.678 | 60 | 45 |
GE 6 | 3.120 | 50 | - |
Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren erhöhen sich Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente LEK,zus:
Richtungs-sektor | Sektoren- grenzen in ° | Zusatzkontingent gemäß DIN 45691, Anhang A.2 LEK,zus. in dB | ||
Anfang | Ende | tags | nachts | |
6.00 Uhr bis 22.00 Uhr | 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr | |||
A | 346,5 | 104,0 | 3,3 | 2,6 |
B | 104,0 | 346,5 | 0 | 0 |
Erläuterungen: Die Winkelangaben in der Tabelle beziehen sich auf den folgenden Refernzpunkt im Koordinatensystem UTM 32 (EPSG 25832): x = (Rechtswert) 632696,6 y = (Hochwert) 5498728,6 Die Winkelangaben sind wie folgt definiert: Norden entspricht 0° Osten entspricht 90° Süden entspricht 180° Westen entspricht 270° |
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente im Genehmigungsverfahren erfolgt nach Abschnitt 5 der DIN 45691:2006-12 oder einer neueren Ausgabe.
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert nach TA-Lärm um mindesten 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).
Innerhalb der als mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Fläche wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in einer Breite von 5,5 m zugunsten des Anrainerverkehrs der Fl.Nrn. 248, 248/3 und künftiger Teilflächen sowie ein Geh- und Fahrrecht zugunsten des Freistaates Bayern festgesetzt.