Bebauungsplan Nr. 228 G "Erweiterung Landratsamt Bamberg"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 23 Tage –durchführende Organisation
Stadt BambergDas Landratsamt Bamberg plant, den aktuellen Sitz der Behörde in der Ludwigstraße 23 in 96052 Bamberg baulich zu erweitern. Auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 1392 der Gemarkung Bamberg befinden sich entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze überdachte PKW-Stellplätze. Dieser Baukörper ist als Grenzbebauung direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet. Anstelle der PKW-Stellplätze soll ein dreigeschossiges Büro-/Verwaltungsgebäude entstehen, welches lückenlos an das Bestandsgebäude (Ludwigstraße 25) auf dem Flurstück Nr. 1392 anschließen und mit Hilfe einer Personenbrücke mit dem Hauptgebäude des Landratsamtes auf dem Nachbargrundstück in der Ludwigstraße 23 verbunden werden soll. Eine zweite Personenbrücke im Nordwesten soll den Neubau mit dem Gebäudeteil des Landratsamtes an der Ludwigstraße 25 verbinden. Ein dritte Personenbrücke parallel zur Ludwigstraße soll den Gebäudeteil an der Ludwigstraße 25 mit dem Hauptgebäude an der Ludwigstraße 23 verbinden.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 228 D „Einkaufszentrum Luitpoldstraße / Bahnhof im Bereich Ecke Luitpold-/Ludwigstraße, auf dem ehemaligen Postgelände“. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel sowie Büro- und Verwaltungsnutzung fest. Im Bereich des geplanten Neubaus sieht der Bebauungsplan keine Regelungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, einer zulässigen Zahl an Vollgeschossen oder zu maximalen Geschossflächen vor. In diesem Bereich sind lediglich Flächen für oberirdische Stellplätze festgesetzt.
Durch die Grenzbebauung werden außerdem die bestehenden Stellplatzflächen überplant, bei einem durch die Planung verursachten, steigenden Bedarf an Stellflächen. Aufgrund dieser Sachverhalte sind für die Realisierung des Vorhabens die planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Dementsprechend bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 228 G.
Die Stadt Bamberg folgt mit dem Bebauungsplan den Vorgaben des Bundesgesetzgebers sowie der Landes- und der Regionalplanung, wonach dem Schutz der Ressource „Boden/Fläche“ besonderes Augenmerk zu widmen und mit Grund und Boden sparsam umzugehen ist. Zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme für bauliche Nutzungen ist einer nach innen gerichteten Stadtentwicklung durch Wiedernutzbarmachung von Flächen und durch Nachverdichtung Vorrang zu geben und insgesamt Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1 a Abs. 2 BauGB).
Mit Schreiben vom 27.01.2025 hat das Landratsamt einen Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 228 G wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Werksenats am 05.02.2025 gefasst (VO/2025/8505-61). Aufgrund einer Ausweitung des Geltungsbereichs wurde die Art des Bebauungsplans von einem vorhabenbezogenen zu einem Angebotsbebauungsplan geändert.
Sachgebiet Bebauungsplanung
Stadtplanungsamt Bamberg
E-Mail: bebauungsplanung@stadt.bamberg.de
Untere Sandstraße 34
96049 Bamberg
Telefon: +49 (0)951 87-1636
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1und § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1und § 4 Abs. 1 BauGB wurde gestartet am 01.09.2026 und endet am 23.09.2026.