Bebauungsplan M 80.1 „Schwaighofen Süd I“ in Neu-Ulm, Stadtteil Schwaighofen
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 33 Tage –durchführende Organisation
Stadt Neu-UlmDer Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 21,8 ha. Er liegt südöstlich des Gewerbegebietes an der Otto-Renner-Straße und ist von diesem durch eine „Vorbehaltsfläche Querspange“ getrennt. Im Westen ist das Gebiet an die Reuttier Straße angebunden. Auch eine Anbindung an die Otto-Renner-Straße ist vorgesehen. Die Flächen werden derzeit nahezu vollständig ackerbaulich genutzt.
Ziel und Zweck der Planung
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 28.07.2026 für den Bereich M 80.1 „Schwaighofen Süd I“ die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Folgenden, von der Stadtplanung gefertigten Übersichtsplan vom 17.06.2026 dargestellt.
Am vorgeschlagenen Standort geht es darum, die ökonomische Basis der Stadt zu stärken, eine diversifizierte Wirtschaftsstruktur zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen, leistungsfähige Betriebe anzusiedeln sowie neue Entwicklungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft zu eröffnen.
Im Sinne einer nachhaltigen Gewerbegebietsentwicklung sind neben den ökonomischen Belangen die Belange der Umwelt, des Klimaschutzes sowie gesellschaftliche und soziale Belange zu berücksichtigen und in die städtebauliche Planung zu integrieren.
Die frei verfügbaren gewerblichen Bauflächen in Neu-Ulm sind erschöpft. Insbesondere für den produzierenden Bereich stehen keine Entwicklungsflächen zur Verfügung.
Amtsblatt Stadt Neu-Ulm, 07.08.2026
Bebauungsplan M 80.1 „Schwaighofen Süd I“ in Neu-Ulm, Stadtteil Schwaighofen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB