Zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 Sportgelände Neufahrn-Süd
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 des Baugesetzbuches – BauGB
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Insoweit sind nur die Verfahren zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. In diesen Verfahrensschritten gibt es dann für die Öffentlichkeit und Behörden nochmals die Möglichkeit, sich zu der Bauleitplanung zu äußern und diese zu erörtern. Dieses wird gesondert bekannt gemacht.